Februar 2013

Ein unangenehmes Wesen in der Gastronomie:Der betrunkene Gast und die Garantenpflicht!

Denn beim betrunkenen Gast steht der Gastronom in der Garantenpflicht, muss für eine sichere Heimkehr des Gastes sorgen.  Schadenersatz, ein Bußgeld, eine Strafe oder sogar der Entzug der Konzession können die Folgen sein, wenn ein Gastronom seiner Garantenpflicht nicht nachkommt.

 

Doch die Garantenpflicht eines Gastronomen wirft immer wieder Fragen auf. Im folgenden Text erfahren Sie, wie Sie als Gastronom z.B. mit dem betrunkenen Gast, der für den Gastronom klar erkennbar mit seinem PKW nach Hause fahren will, umgehen müssen, Ihrer Garantenpflicht gerecht werden.

Denn dieser Fall ist schließlich der Klassiker und führt öfter zu Problemen als man denkt.

 

Was ist zu tun: Dass Sie als Gastronom freundlich den Betrunkenen auf ein Taxi verwiesen haben, es bestellen oder nachgefragt haben, ob ihn jemand abholen soll, ist logisch. Doch Ihr angeheitertes Gegenüber zeigt dafür kein Verständnis, lehnt Ihr Angebot, welches eigentlich keines ist, kategorisch ab.

 

In so einem Fall sollten Sie den Gast daran hindern, seinen PKW benutzen zu können. Eine Möglichkeit wäre, den Autoschlüssel an sich zu nehmen. Doch da heute viele Autos per Chipkarte geöffnet werden, die der Gast am Körper trägt, ist die Schlüsselwegnahme oftmals unmöglich. Auch sollte natürlich kein Ringkampf im Lokal stattfinden.

 

Deshalb sollten Sie den PKW des Gastes einfach zuparken und ihn so am Wegfahren hindern oder aber den Gast am Verlassen des Lokals hindern und in jedem Fall die Polizei einschalten.

 

Zusätzliche Informationen erhalten Sie hier.