Dezember 2012

Lebensgefahr durch Kindersitze im PKW!

Kinder sind unsere Zukunft. Doch auf dem Weg zum Erwachsenen lauern viele Gefahren. Eine davon vielleicht auch in Ihrem PKW.

 

Denn falls Ihr Kind der Babyschale entwachsen ist und bereits in einem Kindersitz in Ihrem PKW sitzt, der in Fahrtrichtung eingebaut ist, droht im Falle eines Unfalls schlimmstenfalls der Tod Ihres Kindes.

 

Woran liegt das?

Die Problematik ergibt sich aus den großen Kräften, die im Falle einer Frontalkollision auf die Halswirbelsäule des Kindes ausgeübt werden. Denn bei einer Fronatkollision schnellt der Körper des Kindes im in Fahrtrichtung eingebauten Kindersitz nach vorne und auf den Nacken wirkt dann eine Kraft von bis zu 300 Kg ein.

Begünstigt wird das Ganze auch wegen der Anatomie, des Gewichtsverhältnisses zwischen Kopf und Körper eines Kleinkindes. Im Gegensatz zum Erwachsenen, bei dem der Kopf nur 6 % an der Gesamtgewichtsmasse ausmacht, liegt der Anteil beim fünf Monate alten Kind bei 25 %.

 

Was tun?

Die Lösung dieser Problematik, der Minimierung des Unfallrisikos, liegt in einem nicht in Fahrtrichtung montierten Kindersitz, sogenannten Reboardsitzen.

Zwar schneiden diese bei Tests z.B. vom ADAC i.d.R. nur mit befriedigend ab. Doch die Ursache dafür liegt darin, dass der ADAC der Handhabung, dem Montieren der Kindersitze in seinen Tests einen sehr großen Stellenwert einräumt. In Punkto Sicherheit jedoch befinden sich Reboarder auf dem gleichem Niveuau wie "normale"  also in Fahrrichtung eingebaute Kindersitze.

 

Wobei eines ist richtig: Die Montage ist etwas schwieriger und ein Reboarder ist auch nicht so einfach in allen Fachgeschäften zu finden.

 

Aber die Sicherheit sollte vor Bequemlichkeit gehen! Alleine schon der große Unterschied auf die Kraft, die auf den Nacken Ihres Kindes in einem Reboarder auf Ihr Kind einwirkt, macht den Unterschied deutlich. Denn in einem Reboarder sind das nur maximal 80 Kg und nicht bis zu 300 Kg wie in einem in Fahrtrichtung eingebauten Kindersitz.

 

Der Gesetzgeber will übrigens im nächsten Jahr auch aktiv werden und die Mitfahrt von Kindern bis zu fünfzehn Monaten nur noch in einem Reboarder zulassen.

Leider "springt" der Gesetzgeber da etwas zu kurz. Denn besser wären vierundzwanzig Monate.

 

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